Menschen, die in Assam auf Teeplantagen arbeiten, leiden an Armut und Mangelernährung. Menschen im indischen Bundesstaat Assam arbeiten auf Teeplantagen oft für einen Lohn unterhalb der Armutsgrenze, leiden an Mangelernährung und an Gesundheitsschäden durch Pestizide. Der so produzierte Tee wird auch in deutschen Supermarktketten sowie bei deutschen Teeunternehmen angeboten. Ohne ein Lieferkettengesetz haben die Betroffenen kaum eine Möglichkeit, sich zu wehren. Gäbe es hingegen ein solches Gesetz, müssten die Unternehmen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Rechtsverletzungen zu verhindern. In Einzelfällen könnten Betroffene von Menschenrechtsverletzungen Schadensersatz einklagen.
Supermarktketten und Discounter verkaufen über die Hälfte des in Deutschland vertriebenen Tees. Dabei verbleibt der Großteil des Betrags, den wir an der Kasse bezahlen, bei diesen Unternehmen. Während die Exporteure und Produzenten jeweils nur ca. fünf Prozent des Verkaufspreises für Schwarztee erhalten und bei den Teepflücker*innen sogar nur 1,4 Prozent ankommen, streichen der Einzelhandel und die Teeunternehmen rund 86 Prozent des Verkaufspreises ein.
Die Arbeiter*innen auf den Teeplantagen in Assam erhalten für ihre Arbeit zwischen 1,70 und rund 2 Euro Lohn pro Tag. Für ein menschenwürdiges Leben und eine sichere Existenz in Assam reicht das nicht. Sie leiden an Mangelernährung. Das verunreinigte Trinkwasser auf den Plantagen führt zu Krankheiten wie Gelbsucht, Cholera und Typhus. Frauen arbeiten in der besonders schlecht bezahlten und anstrengenden Tee-Ernte. Auf Schwangerschaften wird keine Rücksicht genommen. Hier werden zahlreiche Menschenrechte verletzt. Laut Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte oder des Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist dies unzulässig.
Zu den Menschenrechten gehört beispielsweise das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht, vor Hunger geschützt zu sein, das Recht auf gesunde und sichere Arbeitsbedingungen, das Recht auf Gesundheit oder das Recht von Frauen, keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen als Männer zu haben.
Ein Lieferkettengesetz würde Unternehmen dazu verpflichten, diese Rechte bei sich und ihren Lieferanten zu achten. Konkret heißt das: Sie müssten zunächst ermitteln, welche Menschenrechtsverletzungen in Assam vorkommen und wie gravierend diese sind. Als nächstes müssten sie feststellen, welchen Einfluss ihr Unternehmen hat, um diese zu verhindern.
Große Unternehmen spielen ihre Verhandlungsmacht gegenüber ihren Geschäftspartnern gerne aus. Über die Exporteure haben sie einen relativ direkten Bezug zu den Produzenten. Arbeitsbedingungen auf Teeplantagen verletzen grundlegende Menschenrechte, sie sind von struktureller Natur und für die Region gut dokumentiert – somit sind sie für die Unternehmen vorhersehbar.
Aus diesen Gründen wären die Unternehmen mit einem Lieferkettengesetz zu einer vertieften Risikoanalyse verpflichtet. Hierzu müssten sie mit Betroffenen kooperieren, z.B. durch lokale Organisationen wie Gewerkschaften oder Frauenorganisationen. Dass sich die Unternehmen des Problems bewusst sind, zeigen sie durch ihre Zusammenarbeit mit Siegelorganisationen wie Rainforest Alliance/UTZ. Dies reicht aber nicht aus, um als angemessene Maßnahmen zu gelten, denn Studien zeigen, dass sich die Situation in Assam trotz dieser Zertifizierungen kaum verbessert hat.
Deutsche Teeimporteure und -produzierende sollten sich bestenfalls in einer Brancheninitiative zusammentun und auf Augenhöhe mit Exporteuren und Produzenten sowie Frauenorganisationen und Gewerkschaften Aktionspläne zur Verhinderung der Menschenrechtsverletzungen erstellen. Sie sollten untersuchen, inwiefern ihre Einkaufspolitik die Zahlung von existenzsichernden Einkommen verhindert. Ein weiteres wichtiges Element wäre die Einrichtung eines unabhängigen Beschwerdemechanismus vor Ort, welches zum Beispiel Frauen ermöglicht, sich zu beschweren, ohne Vergeltungsmaßnahmen fürchten zu müssen. Mit diesen Maßnahmen würden Discounter und Teeunternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht im Sinne eines Lieferkettengesetzes erfüllen.
Mit einem Lieferkettengesetz hätten die Betroffenen zudem die Möglichkeit, Unternehmen vor deutschen Gerichten auf Schadensersatz zu verklagen. Dazu könnten z.B. betroffene Frauen darlegen, dass sie infolge des verschmutzten Trinkwassers auf den Teeplantagen erkrankt sind und ihre gesundheitlichen Schäden belegen. Wenn ein Unternehmen nicht beweisen kann, dass es die oben genannten Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden ergriffen hat, obwohl es die Gelegenheit dazu gehabt hätte, könnte es zivilrechtlich haftbar gemacht werden.
Link zur vollständige Oxfam-Studie „Schwarzer Tee, Weiße Weste. Menschenrechtsverletzungen auf Teeplantagen in Assam und die Verantwortung deutscher Unternehmen“

Was beim Fair Trade Handel anders ist
Fairtrade soll bessere Bedingungen für Tee-Kleinbauernfamilien, Teepflückerinnen und Teepflücker in Teegärten schaffen.
Durch Fairtrade-Prämie werden soziale, ökologische und ökonomische Projekte ermöglicht
Durch die Fairtrade-Prämie, die sowohl Kleinbauernfamilien als auch Teepflückerinnen und Teepflücker in Teegärten erhalten, werden Projekte ermöglicht von denen ganze Gemeinschaften profitieren. Beispielsweise können mit den Prämien Schulen und Krankenhäuser gebaut werden. Ebenso ist es möglich, produktivitäts- und qualitätssteigernde Maßnahmen einzusetzen.
Arbeitsbedingungen werden verbessert
Arbeitsbedingungen für Teepflückerinnen und Teepflücker sind in den Fairtrade-Standards genau definiert. So werden zum Beispiel Mutterschutz, die Länge der Arbeitszeiten, Schutzkleidung, Sanitäranlagen, verfügbares Trinkwasser und Erste-Hilfe Ausrüstung geregelt.
Umweltstandards, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen
Durch die Standards zu den Themen Boden- und Wasserschutz, Schutz der biologischen Vielfalt, Abfallmanagement, Verwendung von freiem Saatgut und gesundheitlich unbedenklichen Pflanzenschutz wird die Umwelt geschützt. Dabei steht der Schutz aller Menschen dieses Planeten im Vordergrund.
- Studie über Fairtrade Tee Anbau in Assam: Improving conditions in tea plantations in assam
- Lieferkettengesetz